Mitglied im KJR Hohenlohe können Jugendverbände, Initiativen,Arbeits-gemeinschaften und sonstige in der Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes tätige Einrichtungen im
Hohenlohekreis sein.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im KJR sind:
- Jugendarbeit im Sinne der in der Präambel dargelegten Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendpolitische Tätigkeit
- Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Jugendarbeit
- Gemeinnützige Ziele
- Jugendorganisationen, die einer Dachorganisation auf der Ebene des Hohenlohekreises angehören, können nur über diese Dachorganisation Mitglied im KJR sein.
- Orts- und Stadtjugendringe oder ähnliche örtliche Vereinigungen können bis zu 2 Delegierte mit beratender Stimme in den KJR entsenden.