Werde Mitglied!

Mitglied im KJR Hohenlohe können Jugendverbände, Initiativen,Arbeits-gemeinschaften und sonstige in der Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes tätige Einrichtungen im Hohenlohekreis sein.


Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im KJR sind:

 

  • Jugendarbeit im Sinne der in der Präambel dargelegten Grundsätze der Kinder-   und Jugendarbeit
  • Jugendpolitische Tätigkeit
  • Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Jugendarbeit
  • Gemeinnützige Ziele
  • Jugendorganisationen, die einer Dachorganisation auf der Ebene des  Hohenlohekreises angehören, können nur über diese Dachorganisation Mitglied im KJR sein.
  • Orts- und Stadtjugendringe oder ähnliche örtliche Vereinigungen können bis zu 2 Delegierte mit beratender Stimme in den KJR entsenden.
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